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Vorschriften und Normen für Stahltreppen

Vorschriften und Normen für Stahltreppen

Jede dauerhaft in einem Gebäude installierte Treppe, die die Erfüllung funktionaler Eigenschaften und grundlegender Anforderungen beeinflusst, gilt als Bauprodukt und unterliegt den für Bauprodukte geltenden Vorschriften.

Bauprodukte unterliegen stets den Anforderungen, die sowohl auf europäischer Ebene der Europäischen Union als auch auf nationaler Ebene festgelegt sind. Da Metalltreppen ebenfalls zu den Bauprodukten zählen, unterscheidet sich das Inverkehrbringen von Metalltreppen grundsätzlich nicht von dem anderer Bauprodukte. Es gibt keine gesonderten Vorschriften ausschließlich für Metalltreppen – lediglich spezifische Anforderungen an die Herstellung von tragenden Baukonstruktionen aus Stahl oder Aluminium.

Für Bauprodukte, einschließlich Stahltreppen, gelten auf EU-Ebene die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates. Ein Bauprodukt im Sinne dieser Verordnung ist in Artikel 2 Absatz 1 definiert. In Polen wird das Inverkehrbringen von Bauprodukten durch die genannte Verordnung sowie durch das polnische Gesetz vom 16. April 2004 über Bauprodukte in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Zusätzlich sind die Anforderungen in der harmonisierten Norm EN 1090-1 (PN-EN 1090-1) enthalten, die in allen EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend ist.

Gemäß dem EU-Recht dürfen nationale Regelungen inhaltlich nicht von den EU-Vorgaben abweichen, d. h., sie dürfen die Anforderungen des höherrangigen EU-Rechts nicht abschwächen. In Polen gilt das EU-Recht bis zur Ebene des Gesetzes als vorrangig – das bedeutet, EU-Recht hat Vorrang gegenüber polnischen Gesetzen, aber nicht gegenüber untergeordneten Regelungen. Darüber hinaus sind weitere Vorschriften zu berücksichtigen, etwa solche zum Umweltschutz, zur Nutzungssicherheit oder zur Haltbarkeit von Bauwerken.

Wie daraus ersichtlich ist, müssen zur Einhaltung aller Anforderungen zahlreiche Dokumente auf EU- sowie nationaler Ebene berücksichtigt werden. Gleiches gilt bei der Herstellung von Bauprodukten für den Export in andere EU-Mitgliedstaaten.

Rechts- und technische Vorschriften auf EU-Ebene

Rechtsakte:

  • Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011
  • Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008
  • Baugesetz vom 7. Juli in der jeweils geltenden Fassung
  • Gesetz vom 16. April 2004 über Bauprodukte in der jeweils geltenden Fassung

Ausführungsverordnungen:

  • Verordnung des Ministers für Infrastruktur und Bauwesen vom 17. November 2016 über die Art und Weise der Leistungserklärung und der Kennzeichnung von Bauprodukten mit einem Bauzeichen
  • Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 12. April 2002 über die technischen Bedingungen, denen Gebäude und ihre Lage entsprechen müssen
  • Verordnung des Ministers für Infrastruktur und Bauwesen vom 17. November 2016 über nationale technische Bewertungen

Technische Vorschriften:

  • EN 1090-1 – Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken – Teil 1: Anforderungen an die Konformitätsbewertung
  • EN 1090-2 – Technische Anforderungen an Stahltragwerke
  • EN 1090-4 – Technische Anforderungen an kaltgeformte Stahlbauteile für Dächer, Decken, Böden und Wände
  • Eurocode-Normenreihe EN 1990–EN 1999 – Grundlagen der Planung und Ausführung von Bauwerken
  • Nationale Planungsnormen (gültig bis 01.01.2021)
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